Sportförderung im Kanton Luzern

32 Panathletinnen und Panathleten liessen sich am Donnerstag, 19. Oktober 2023 von Pius Kaufmann, Kantonsrat und Gemeindeammann Escholzmatt-Marbach sowie Präsident der kantonalen Sportförderungskommission, über die Aufgaben der Sportförderung im Kanton Luzern informieren.

Die 2005 geschaffene fachkompetente Sportförderungskommission ist einerseits ein Beratungsorgan, anderseits arbeitet sie eng mit dem Gesundheits- und Sozialdepartement und der Sportförderung Kanton Luzern zusammen. Die Kommission umfasst 8 Mitglieder, Pius Kaufmann ist seit 2018 der Präsident des Gremiums.

Die Kommission begutachtet und entscheidet Gesuche um Beiträge aus dem Swisslos-Sportfonds. Pro Jahr gehen gegen 1000 Gesuche ein und 3,8 Millionen Franken werden aus dem Fonds verteilt. Die Kommission entscheidet über Beiträge bis Fr. 20'000, ab diesem Betrag bis Fr. 500'000 die Departementsvorstehende, Beiträge über eine halbe Million Franken sind im Kompetenzbereich des Regierungsrates. Beispiele: Bauprojekte wie die Naturarena Rotsee, die Schwimmhalle vom Campus Sursee oder aktuell der Bau der Pilatusarena, Grossanlässe wie der Tennis Fed Cup 2016, die Winteruniversiade oder die Womens Euro. Mit den vier wiederkehrenden Luzerner Grossanlässen gibt es besondere Vereinbarungen.

Zum «Kürprogramm» der Sportförderungskommission in Zusammenarbeit der Sportförderung vom Kanton Luzern gehören die erfolgreichen Projekte «Unsere Helden» auf dem Weg zur Olympiade oder «School Dance Award» für Schulklassen und Tanzgruppen.

Pius Kaufmann will nicht, dass Kultur und Sport gegenseitig ausgespielt werden, erachtet es aber als wichtig, dass der Sport von der Kultur lernt. Der aktuell im politischen Prozess stehende Planungsbericht wird ein wertvolles Instrument für die Entwicklung des Sports im Kanton Luzern sein. Das Handlungsfeld 1 (H1) setzt sich zum Beispiel mit dem Sport im Vorschulalter, dem freiwilligen Schulsport oder dem 1418 coach analog im Kanton Zürich auseinander, das H2 mit dem Breitensport, dem ungebundenen Sport und der höheren Anerkennung der Freiwilligenarbeit, das H3 mit der Nachwuchsförderung und dem Leistungssport, das H4 mit der allgemeinen Sportentwicklung, der Sicherheit, Integration und Prävention.

Die Umsetzung ist eine Geldfrage und stellt daher eine grosse Herausforderung dar. Die Gelder des Swisslos-Sportfonds werden spätestens ab 2026 nicht ausreichen und Steuergelder müssen zusätzlich beansprucht werden.

Der Planungsbericht muss in diesem Jahr noch einige Hürden nehmen, damit mit der Umsetzung ab dem 1. Januar 2024 begonnen werden kann. Am 16 Mai 2023 wurde das Geschäft durch den Regierungsrat verabschiedet. Am 23. Oktober 2023vsteht die erste Beratung vom Kantonsrat auf dem Programm. Es wird erwartet, dass dem Bericht zugestimmt wird.

Anträge der Sportförderungskommission wie zum Beispiel eine Leistungsvereinbarungen mit wiederkehrenden Veranstaltungen, eine separate Dienststelle für Sport, die vermehrte Förderung des Seniorensports werden noch zu Diskussionen führen.

Der Panathlon-Club Luzern dankt den Mitgliedern der kantonalen Sportförderungskommission für das grosse Engagement.

Urs Grüter